Mittwoch, 12. September 2007

Wider das Grundgesetz

„... es war nicht alles schlecht“.

Mit dieser simplen Weisheit hat sich Eva Herman aus ihrem Job beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) katapultiert. Derart schnell ist wohl noch niemals zuvor eine Moderatorin ihren Job los gewesen. Was war passiert?

„Es gibt Werte wie Familie, Kinder und das Mutterdasein, die auch im Dritten Reich gefördert, anschließend durch die 68er abgeschafft wurden. Vieles, was in dieser Zeit hochgehalten wurde, wurde danach abgeschafft.“ So soll sich Eva Herman geäußert haben. Verwerflich? Nein, höchstens ungeschickt. Aber dass mit einer kleinen Anspielung auf die NS-Zeit in Deutschland noch immer eine derartige Lawine losgetreten wird, beunruhigt.

Eva Herman, Moderatorin der Talksendung Herman & Tietjen und zuvor Nachrichtensprecherin bei der ARD, wurde innerhalb weniger Stunden von den NDR-Chefs auf die Straße gesetzt, ihre Verträge aufgelöst. Aber wer hat sie wirklich entlassen? Mit Sicherheit nicht das Fernsehen, sondern die Politik.

Weiterer Schritt zur Aushöhlung der Meinungsfreiheit

Im Endeffekt ist Hermans Rauswurf ein Affront gegen das Grundgesetz. Auch eine in der Öffentlichkeit stehende Moderatorin darf sich persönlich äußern. Kritische Journalisten sind besser als angepasste. In diesem Fall schienen es aber (wieder einmal) alle Beteiligten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht so genau genommen zu haben.

Warum die Politik? Wie alle öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist auch der NDR hoch politisiert. In den Gremien sitzen nur Funktionäre, die absolutes Vertrauen ihrer Ernenner genießen – und die wiederum sind Politiker. Hätte der NDR sich zurück gehalten, wäre die Sache nach wenigen Tagen vergessen gewesen. Aber nun haben wir den Salat; einen Skandal, der zugleich ein Angriff auf die Freiheitswerte unserer Gesellschaft ist.

1 Kommentar:

IMpressum hat gesagt…

Wer den Rauswurf von Eva Herman befremdlich findet: er ist meines Erachtens nur konsequent in einem Land, was sich einem Kampf gegen rechts verschrieben hat und damit sein Problem mit der gelebten Demokratie beweist. Jährlich mehrere tausend Strafverfahren wegen des §130 STGB richten sich gegen Meinungsäußerungen national eingestellter Menschen. Wer diese Verfahren begrüßt, muß sich nun nicht wundern, wenn im Kampf gegen rechts auch Menschen wie Frau Herman ausgegrenzt werden, die sich für konservative Familienwerte einsetzen.Was mit dem Rausschmiß von Hohmann aus der CDU begann, ist mit der Entlassung von Frau Herman noch lange nicht zu Ende. Unter den gegebenen Umständen ist die NPD-sicher weniger aus liberalen denn aus speziell nationalen Motiven heraus-die Partei, die sich für Meinungsfreiheit einsetzt.